Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften
Selbständige Handwerksunternehmer derselben Branche haben die Möglichkeit, sich in einem Bezirk zu einer Handwerksinnung zusammenzuschließen. Diese Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern und bieten ihren Mitgliedern umfangreiche Angebote sowie vielfältige Beratungsmöglichkeiten in betriebswirtschaftlichen, juristischen und fachlichen Fragen.
Die Innungen des Handwerks bilden innerhalb eines Stadt- oder Landkreises bzw. einer Region die Kreishandwerkerschaften. Die Hauptaufgabe der Kreishandwerkerschaften besteht in der Interessenvertretung des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes in ihrem spezifischen Bezirk. Sie setzen sich für die Belange der Mitglieder ein, fördern den Erfahrungsaustausch und bieten Unterstützung in organisatorischen und rechtlichen Fragen.
Die Kreishandwerkerschaften arbeiten eng mit den Handwerkskammern zusammen, die die Rechtsaufsicht über sie führen. Die Handwerkskammern sind zuständig für die Überwachung der handwerklichen Berufsausübung, die Durchführung von Prüfungen und die Verleihung von Qualifikationsnachweisen. Zudem nehmen sie eine wichtige Rolle bei der Förderung von Ausbildung und Weiterbildung im Handwerk ein.
Auf Bundesebene haben sich die Kreishandwerkerschaften zur Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen. Diese Arbeitsgemeinschaft dient als Plattform für den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den regionalen Handwerksorganisationen und ermöglicht eine gemeinsame Vertretung der Interessen auf nationaler Ebene.
Dank der engen Zusammenarbeit zwischen Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und der Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften wird eine starke Stimme für das Handwerk geschaffen. Sie setzen sich gemeinsam für eine positive Entwicklung des Handwerks ein, fördern den fachlichen Austausch und bieten wertvolle Unterstützung für die handwerklichen Betriebe in Deutschland.