Hygieneschulung nach § 4 LMHV

Rechtliche Grundlagen

Hygieneschulungen des Personals in Lebensmittelbetrieben und Küchen sind gemäß § 4 Abs. 2 Lebensmittelhygiene-Verordnung in regelmäßigen Abständen durchzuführen.  Die DIN 10514 über Hygieneschulungen enthält diesbezüglich einige weitergehende Erläuterungen. 

Hierin wird gefordert, dass alle Mitarbeiter/ innen, die mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Die durchgeführten Belehrungen müssen die Fachkenntnisse vermitteln, die für die Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln dringend erforderlich sind (Warenkunde, Produktionshygiene, Lebensmittelrecht, Vermeidung lebensmittelhygienischer Risiken).

Teilnehmerzahl: 5-10

Veranstaltungsort:
Haus des Handwerk
Siemensstr. 12 a
23701 Eutin

Veranstalter:
Unternehmens-Service-Team der
Kreishandwerkerschaft OH/Plön

Ansprechpartner:
Frau Nicole Braasch, Tel: 04521/7755924
E-Mail nbraasch@handwerk-oh.de

 

Ihr Titel

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Inhalte
  • Eigenschaften und Zusammensetzung
    von Lebensmitteln von Lebensmitteln
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Lebensmittelrecht
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung
    und Kennzeichnung
  • Betriebliche Eigenkontrollen und
    Rückverfolgbarkeit
  • Was tun, wenn doch mal etwas passiert?
    (Krisenmanagement)
  • Hygienische Behandlung von Lebensmitteln
  • Anforderung an Kühlung und Lagerung
    von Lebensmitteln
  • Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbare Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen.
  • Reinigung und Desinfektion
    Zielgruppe

    Alle ungelernten Mitarbeiter/ innen, die mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen

    Termine

    zur Zeit keine Termine

    Dauer

    260 Stunden

    Kosten

    75,- EUR pro Person zzgl. gesetzl. MwSt.

    Abschluss

    Teilnahmezertifikat