Hygieneschulung nach § 4 LMHV
Rechtliche Grundlagen
Hygieneschulungen des Personals in Lebensmittelbetrieben und Küchen sind gemäß § 4 Abs. 2 Lebensmittelhygiene-Verordnung in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die DIN 10514 über Hygieneschulungen enthält diesbezüglich einige weitergehende Erläuterungen.
Hierin wird gefordert, dass alle Mitarbeiter/ innen, die mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Die durchgeführten Belehrungen müssen die Fachkenntnisse vermitteln, die für die Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln dringend erforderlich sind (Warenkunde, Produktionshygiene, Lebensmittelrecht, Vermeidung lebensmittelhygienischer Risiken).
Teilnehmerzahl: 5-10
Veranstaltungsort:
Haus des Handwerk
Siemensstr. 12 a
23701 Eutin
Veranstalter:
Unternehmens-Service-Team der
Kreishandwerkerschaft OH/Plön
Ansprechpartner:
Frau Nicole Braasch, Tel: 04521/7755924
E-Mail nbraasch@handwerk-oh.de
Ihr Titel
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Inhalte
- Eigenschaften und Zusammensetzung
von Lebensmitteln von Lebensmitteln - Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung
und Kennzeichnung - Betriebliche Eigenkontrollen und
Rückverfolgbarkeit - Was tun, wenn doch mal etwas passiert?
(Krisenmanagement) - Hygienische Behandlung von Lebensmitteln
- Anforderung an Kühlung und Lagerung
von Lebensmitteln - Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbare Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen.
- Reinigung und Desinfektion
Zielgruppe
Alle ungelernten Mitarbeiter/ innen, die mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen
Termine
zur Zeit keine Termine
Dauer
260 Stunden
Kosten
75,- EUR pro Person zzgl. gesetzl. MwSt.
Abschluss
Teilnahmezertifikat