Innungen

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Innungsvorteile
  • Betriebliche Interessenvertretung gegenüber Komunalpolitik, Behörden, Institutionen etc.
  • Kostenlose Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen
  • Betriebsberatung zu fachlichen, finanziellen u. ä. Fragen
  • Ständige Fachinformationen durch Rundschreiben, Fachzeitschriften etc.
  • Teilweise fachliche Einzelarbeitskreise bei den Innungen/Landesverbänden
  • Finanzielle Vorteile durch diverse, individuelle Rahmenverträge
  • Günstige Versicherungen über das Versorgungswerk
  • Fachliche Seminarangebote und Lehrgänge
  • Vergünstigte oder gebührenfreie Gesellen- und Zwischenprüfungen
  • Vergünstigte oder gebührenfreie Lehrgänge für Lehrlinge
  • Teilweise kostenfreie Ausbildungsnachweishefte
  • Kostenfreie Bereitstellung von Tarifverträgen, Formularen, Vertragsvordrucken, etc.
  • Veröffentlichung des Betriebes auf der Internet-Seite der Kreishandwerkerschaft bzw. der Innung, sowie teilweise der Landesverbände
  • Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit durch einen eigenen Ermittler
  • Werbewirksame Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
  • Veröffentlichung freier Lehrstellen in Presse und Internet
  • Exklusive und/oder vergünstigte Werbemittel für Innungsmitglieder
  • Teilweise vergünstigter Wareneinkauf, Einkauf von Arbeitsmitteln etc.
  • Innungsversammlungen und Innungsfahrten in Verbindung mit fachlichen Informationen, Vorträgen etc.
  • UFH-Arbeitskreis für mitarbeitende Ehefrauen/Partnerinnen
  • Teilweise finanzielle Einsparungen durch Nicht-Veranlagung bei Zusatzversorgungskassen
  • Finanzielle Vorteile durch IKK-Mitgliedschaft: U1 und U2-Umlage insgesamt rd. 1,2 %  günstiger als bei AOK (bei vergleichbarem Erstattungssatz von 80 %)
  • Gebührenfreie Unterstützung oder Vermittlung bei Streitigkeiten mit Lehrlingen
Innungsleistungen

Beratung/Organisation/Recht

  • Interessenvertretung gegenüber Arbeitnehmern, Kammern, Berufsgenossenschaften, Behörden, Kommunalpolitik
  • Beratung und Information: Arbeitsrecht, Gewerberecht, Vertragsrecht, Betriebsberatung, Tarifangelegenheiten, Versicherungsfragen
  • Arbeitsgerichtsvertretung
  • Kostenlose Bereitstellung von Tarifverträgen
  • Formular- und Mustersammlungen
  • Sachverständigenvermittlung
  • Internetauftritt mit Betriebsdatenbank
  • Inkasso für Innungsmitglieder
  • Rundschreiben zu aktuellen fachlichen, rechtlichen oder wirtschaftspolitischen Themen
  • Innungsversammlungen und -veranstaltungen
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Innungsmitglieder
  • Veranstaltungen und Seminare des UFH-Arbeitskreises
  • Enge Zusammenarbeit mit der IKK

Wirtschaftsförderung

  • Ausnahmebewilligungen
  • Gutachten zur Unabkömmlichkeit zum Wehrdienst
  • Werbeaktionen in Tageszeitungen etc.
  • Pressearbeit für das Handwerk vor Ort
  • Schwarzarbeitsermittlung durch eigenen Ermittler
  • Zusammenarbeit bei Ermittlung mit Behörden (Kreis, Zoll, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften)
  • Mitgliederwerbung bei Betrieben vor Ort
  • Fachseminare z. B. Steuerrecht, Betriebsnachfolge, Altersvorsorge, Umgang mit „schwierigen“ Kunden

Ausbildungsförderung und Berufliche Bildung

  • Organisation, Einladung und Abrechnung überbetriebliche Lehrgänge
  • Durchführung von Gesellen- und Zwischenprüfungen durch Innungsausschüsse
  • Ausbildungsberatung
  • Schlichtungsausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
  • Vermittlung bei Schwierigkeiten zwischen Lehrlingen und Betrieben
  • Jährliche Ausbildungsumfrage
  • Veröffentlichung freier Lehrstellen in der Presse und im Internet
  • Ausbildungsbroschüre
  • Werbemaßnahmen für Ausbildung im Handwerk
  • Intensiver Kontakt zu Berufsschulen und Überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  • Jährliche, vielbeachtete Landesbesten- und Handwerksehrung
  • Einkauf und Versand von Berichtsheften
  • Berufsausbildung von Jugendlichen durch die BaE-Ausbildungsmaßnahme
  • Meistervorbereitungslehrgänge
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Rahmenverträge
  • Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft in Zusammenarbeit mit der Signal Iduna: Deutlich rabattierte Versicherungsangebote für Innungsmitglieder (Betriebshaftpflicht, Kfz, Altersvorsorge etc.)
  • Bürgschaftsrahmenverträge zu erheblich vergünstigten Konditionen
  • Telefon- und Mobilfunkrahmenverträge
  • Rahmenverträge mit verschiedenen Anbietern über günstigere Konditionen beim Tanken
  • Bezug von Fachzeitschriften
  • Rahmenverträge Arbeitsmedizin u. Sicherheitstechnik
  • Faxabruf der Kreishandwerkerschaften
  • Günstiger Wareneinkauf
  • Rahmensverträge mit verschiedenen Automobilherstellern
Lehrvertrag HWK online

Warum ist die Innungsmitgliedschaft so wichtig?

Die Innungsarbeit umfasst viele Probleme und Fragen aus den Bereichen Umweltschutz, Aus- und Fortbildung sowie Arbeitsrecht. Die Innung setzt sich für die Einhaltung von Gesetzen ein, um Betriebsstilllegungen aufgrund von Verstößen zu vermeiden. Sie fördert auch die Berufsausbildung, um qualifizierte Arbeitsplätze mit aktuellen Lehrinhalten zu besetzen. Zudem informiert sie über arbeitsrechtliche Aspekte, wie die Beschäftigung entlassener Mitarbeiter. Die Innung spielt eine wichtige Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bietet Unterstützung in vielen weiteren Themenbereichen.

Solide Arbeit macht den Erfolg eines Handwerksbetriebes aus. Doch es wird immer schwieriger qualifizierten Nachwuchs zu bekommen. Deshalb fördert die Innung die Berufsausbildung im Handwerk.

  • Innung sichert geeignete Fachkräfte durch Nachwuchswerbung
  • Lehrwerkstätten zur Unterstützung der betrieblichen Ausbildung
  • Überwachung der Berufsausbildung und Informierung über Vorschriften
  • Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen unter bestimmten Bedingungen
  • Unterstützung selbständiger Handwerksmeister bei Betriebsführung
  • Beratung und Unterstützung der Mitgliedsbetriebe
  • Beratung und Betreuung in Rechtsangelegenheiten
  • Fortlaufende Information über Gesetze, technische Veränderungen und neue Werkstoffe

Falls eine Serviceleistung von der Innung nicht direkt erbracht werden kann, wird sie auf jeden Fall Hinweise geben können, wer den gewünschten Service bietet.

Die Bedeutung der Innungskrankenkassen

Die Innungskrankenkassen erhalten ihren besonderen Stellenwert durch den berufsständischen Charakter – sie versichern Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Handwerks. Die IKK kennt daher die besonderen Probleme und Wünsche der im Handwerk tätigen Menschen und bemüht sich nachhaltig um einen handwerkstypischen Service.

So wie die Innungen im Handwerk das Fundament der gesamten Berufsorganisation bilden, so sind die Innungen auch das Fundament der IKK. Dadurch werden die Innungskrankenkassen zu echten Solidargemeinschaften dieses Berufsstandes und können so die besonderen Belange im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigen.

Damit das Handwerk noch stärker wird:

Die Innung wahrt und unterstützt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe.

  • Innung vertritt gemeinsame Interessen der Handwerksbetriebe
  • Einfluss auf lokale Politik und Beteiligung des Handwerks an öffentlichen Aufträgen
  • Initiative gegen Schwarzarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene
  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zur Steigerung des Ansehens des Berufsstands und zur Nachwuchsgewinnung
  • Mitwirkung bei Beratung und Beschlussfassung von Tarifverträgen

Handwerkspolitik vor Ort – gemeinsam sind wir stark!

Wir brauchen eine starke Berufsvertretung, um ein Partner für die Landkreise, Städte und Gemeinden zu sein, zum Beispiel bei der Unterstützung der kommunalen Wirtschaftsförderung und bei der Ausschreibung sowie Vergabe von Aufträgen.

  • Die Handwerksbetriebe sorgen durch ihren Innungsbeitritt für die notwendige Stärke und tragen so zur Förderung des Handwerks in ihrem regionalen Umfeld bei.
  • Das Handwerk schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze:

Den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sollte daher im eigenen Interesse an einer guten Entwicklung des ortsansässigen Handwerks gelegen sein, indem sie den politischen und verwaltungsrechtlichen Rahmen für diese Entwicklung unbürokratisch schaffen. Deshalb reden Sie mit der Kreishandwerkerschaft – wir sind Ihre Partner zum Wohle des ortsansässigen Handwerks.

Nur wer Innungsmitglied ist, kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.